Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte / Anwälte
Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht -Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben. Dabei geht es um die Risiken, die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (z.B. im Bereich der Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung usw.) entstehen können. Versicherungsschutz besteht für die finanziellen Folgen aus Berufsversehen. Nicht versichert über die Vermögensschadenhaftpflicht sind kaufmännische/unternehmerische Risiken, Spekulationsrisiken, Veruntreuungsschäden durch eigene Angestellte und Schäden durch eigene Angestellte und Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung.
Der Vermögensschadenhaftpflicht - Versicherung liegt die Verstoßtheorie zugrunde. Das liegt daran, dass Vermögensschäden generell nicht sofort erkennbar werden, sondern erst einige Zeit später. Der Versicherungsfall ist nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch die Geschädigten), sondern bereits der Verstoß (das berufliche Versehen), das Schadenereignis und Anspruchserhebung nach sich ziehen kann. Diese Besonderheit hat für den Versicherungsnehmer die bedeutsame Folge, dass er für alle Versehen, die ihm während der Vertragsdauer unterlaufen sind, auch nach Vertragsbeendigung versichert bleibt. Die Nachhaftung des Versicherers für Spätschäden wird grundsätzlich beitragsfrei gewährt. Die Nachhaftung ist zumeist begrenzt, jedoch nicht bei Rechtsanwälten und Steuerberatern. Dort gilt eine unbegrenzte Nachhaftung.
Wenn Sie sich für den Abschluss eine Vermögensschadenhaftpflicht – Versicherung interessieren, schreiben Sie uns. Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen mit Ihnen den Umfang Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte / Anwälte
Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht -Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht für Vermögensschäden ergeben. Dabei geht es um die Risiken, die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (z.B. im Bereich der Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung usw.) entstehen können. Versicherungsschutz besteht für die finanziellen Folgen aus Berufsversehen. Nicht versichert über die Vermögensschadenhaftpflicht sind kaufmännische/unternehmerische Risiken, Spekulationsrisiken, Veruntreuungsschäden durch eigene Angestellte und Schäden durch eigene Angestellte und Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung.
Der Vermögensschadenhaftpflicht - Versicherung liegt die Verstoßtheorie zugrunde. Das liegt daran, dass Vermögensschäden generell nicht sofort erkennbar werden, sondern erst einige Zeit später. Der Versicherungsfall ist nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch die Geschädigten), sondern bereits der Verstoß (das berufliche Versehen), das Schadenereignis und Anspruchserhebung nach sich ziehen kann. Diese Besonderheit hat für den Versicherungsnehmer die bedeutsame Folge, dass er für alle Versehen, die ihm während der Vertragsdauer unterlaufen sind, auch nach Vertragsbeendigung versichert bleibt. Die Nachhaftung des Versicherers für Spätschäden wird grundsätzlich beitragsfrei gewährt. Die Nachhaftung ist zumeist begrenzt, jedoch nicht bei Rechtsanwälten und Steuerberatern. Dort gilt eine unbegrenzte Nachhaftung.
Wenn Sie sich für den Abschluss eine Vermögensschadenhaftpflicht – Versicherung interessieren, schreiben Sie uns. Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen mit Ihnen den Umfang Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht